Schulungen

Wir bieten Ihnen folgende Schulungen an:

Arbeitssicherheit

Die Unterweisungspflichten des Unternehmers oder der Vorgesetzten ist in vielen Gesetzen und Vorschriften festgeschrieben. Es ist festzustellen, dass die Unterweisung eines der wichtigsten Führungsmittel im Arbeitsschutz ist. Dies zeigt die Tatsache, dass über 80 % aller Unfälle durch Fehlverhalten der Mitarbeiter (mit) verursacht werden.
Der Unternehmer kann hier gegensteuern, denn der Aufwand für Unterweisungen der Mitarbeiter rechnet sich, da die Zahl der Unfälle verringert wird und die krankheitsbedingten Ausfalltage reduziert werden. Die Unterweisung ist somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnend.

Daher muss jeder Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, in den meisten Fällen jedoch mindestens einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmenabwehr unterwiesen werden.

Weitere Anlässe für Unterweisungen können sein:

  •  Einsatz neuer Maschinen
  •  Einsatz neuer Einrichtungen
  •  Einsatz neuer Geräte
  •  Einsatz von Gefahrstoffen
  •  Nach Unfällen oder Beinaheunfällen
  •  Nach Maßgabe der Gefährdungsanalyse

Ziel der Unterweisung ist es, dass sich alle Mitarbeiter aus Überzeugung und zu jeder Zeit (auch unter Zeitdruck) sicherheitsgerecht verhalten. Unterweisen heißt deshalb zu überzeugen und bei den Mitarbeitern eine bestimmte Verhaltensweise zu bewirken. Die Unterweisung soll die Mitarbeiter sensibilisieren und dient dazu, den Mitarbeitern die Unfall- oder Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit auftreten können, aufzuzeigen. Ebenfalls sollen alle getroffenen Schutzmassnahmen erläutert werden, um Unfälle oder Krankheiten zu vermeiden.

Nachfolgend ein Überblick über die erforderlichen Unterweisungen, der sicher nicht als vollständig angesehen werden kann, jedoch die mit in der MEG bekannten Pflichten abdeckt.
Mindmap

Sicherheitsbetreuung

Es werden folgende Dienstleistungen ausgeführt:

  •  Begehungen mit Begehungsprotokoll vor Ort
  •  Mitwirkung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen §§ 5 + 6 ArbSchG
  •  Erstellen und Kontrollieren von Maßnahmenplänen
  •  Sicherheitstechnische Beratung
  •  Kontrollen der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
  •  Mitwirkung bei der Anschaffung von Technik und Fahrzeugen
  •  Erstellen und Kontrollieren von Betriebsanweisungen § 20 GefstoffVo
  •  Erstellen des Gefahrstoffkatasters
Ladungssicherheit

Inhalte der Schulung:

Rechtliche Aspekte

  • gesetzliche Vorschriften
  • Verantwortlichkeiten

Physikalische Grundlagen

  •  Kräfte
  •  Reibung

Fahrzeugaufbauten

  • Stabilität des Aufbaus als Element der Ladungssicherung
  • Fahrzeugeinrichtungen zur Ladungssicherung

Hilfsmittel zur Ladungssicherung

  • Rutschhemmendes Material
  • Einsteckbretter, Blockiersysteme, Netze, Planen etc.

Filmvorführung

Gabelstapler Führerschein

Wir bieten Ihnen eine professionelle Aus- und Weiterbildung für Fahrer von Flurförderzeugen an.

Wir wollen erreichen, dass unsere Absolventen Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle vermeiden.

Durch eine gute und fundierte Schulung der Absolventen tragen wir massiv zur Reduzierung von kritischen Situationen und Unfällen bei.

Gut ausgebildete Fahrer sind nicht nur sicherer im Umgang mit Flurförderzeugen, wie z.B. Gabelstapler, sie setzen diese auch effektiver ein.

Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben und DIN EN ISO 9001:2000
Integrierte Systeme:
Bei einem vorhandenen Managementsystem, beispielsweise nach ISO 9000ff. oder ISO 14000ff. ist eine Integration in bestehende Systeme möglich.
Qualifizierung von Unternehmen:
Unternehmen stehen in letzter Zeit zunehmend unter Druck. Durch Kunden, die Öffentlichkeit und Behörden werden vermehrt Forderungen und Wünsche zum Nachweis besonderer Qualifikationen gestellt.
In der Entsorgungsbranche ist es speziell die Forderung einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder DIN EN ISO 9001:2000.
Der Auslöser für diese Anforderung war das Urteil des BGH vom 02.03.1994, wonach sich der Abfallbesitzer vergewissern muss, ob der mit der Entsorgung beauftragte Betrieb dazu rechtlich befugt ist, die vertragliche Pflicht zu erfüllen. Wird diese Erkundigung nicht eingeholt, so macht sich der Auftraggeber wegen fahrlässiger, umweltgefährdender Abfallbeseitigung gemäß § 326 Strafgesetzbuch strafbar. Das Überwachungszertifikat nach EfbV bietet dem Abfallbesitzer somit den gewünschten Nachweis der Zuverlässigkeit.

Anforderungen aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung an das Unternehmen:

  • Dokumentation der Betriebsorganisation
  • Anforderungen an die Betriebsorganisation
  • Anforderungen an die personelle Ausstattung
  • Betriebstagebuch

 

Vorteile:

  • Gesetzlich verbriefte Privilegien wie z.B.:
  • Verzicht auf Transportgenehmigungen (§51 KrW-/AbfG)
  • Verringerung des Risikos eines Organisationsverschuldens durch den Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebes
  • Erfüllung der Kriterien zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen von Kommunen Erleichterung beim Nachweisverfahren
  • Erleichertung bei der Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung (bei Anlagen)

Leistungsspektrum:

  • Ist-Aufnahme gemäß den Forderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie DIN EN ISO 9001:2000
  • Maßnahmenplan zur Erreichung der Vorgaben mit Zeitfenstern
  • Erstellung der Dokumentation nach den Erfordernissen der EfbV und ISO 9001:2000 in digitaler Form
  • Schulungen des Personals
  • Vorbereitung und Koordination des externen Audits
  • Beratende Funktion in allen Phasen des Projektes
  • Begleitung der Zertifizierungsverfahren

Dokumentation Entsorgungsfachbetrieb aktuell
Die Gesetzgebung, aber auch die verschiedensten Forderungen unserer Kunden, zwingt die Unternehmen zu immer neuen Nachweisen einer gesetzeskonformen und qualitätsbezogenen Betriebsführung. Zahlreiche Managementsysteme sind auf dem Markt und werden von unseren Kunden verlangt.

Beispielsweise sei hier aufgeführt:

  • Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000:2000
  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Arbeitsschutzmanagement SCC

Hinzu kommen noch die rechtlichen Rahmenbedingungen

  • Umweltgesetzgebung
  • Arbeitsschutzgesetze (Betriebssicherheitsverordnung)
  • Genehmigungsmanagement

Diesen ganzen Forderungen aus Staat, Gesellschaft, Kunden oder Mitarbeitern müssen Sie sich stellen.
Betriebswirtschaftliches Arbeiten ist dabei oberstes Prinzip.
Dies bedingt eine nicht geringe Anzahl von Dokumentationspflichten.

Die Consulting Janssen bietet für Ihre Kunden eine Musterdokumentation in Form eines Betriebshandbuches an.
Diese Musterdokumentation wird in Modulen und nach Themen aufgebaut.

Motto: So wenig wie möglich, aber alles was notwendig ist.

Nutzen für das Unternehmen:
Welchen Nutzen bietet das Welchen Nutzen bietet das Betriebshandbuch?

  • Organisation in den Bereichen Führung und Kontrolle sowie Instandhaltung undWartung sowie Ablaufbeschreibung und Arbeits- und Verfahrensanweisungen
  • Möglichkeiten zur Schaffung von integrierten Managementsystemen(beispielsweise Entsorgungsfachbetriebeverordnung, DIN EN ISO 9000:2000)
  • Kostensenkungspotentiale durch leichte firmenspezifische Anpassung.
  • Pflichten zu erkennen und mit Hilfe eines Betriebshandbuches umsetzen zu können
  • Vermittlung und Hilfestellungen bei der Umsetzung von behördlichen Auflagen und Genehmigungen sowie Arbeitsschutz.
  • Integration und Interpretation der neuen Aspekte der Norm EN ISO 9000ff sowie der Entsorgungsfachbetriebeverordnung z.B. Fahraufträge, Fahrerhandbuch, Beauftragtenwesen
  • Vermittlung von Instrumenten zur verbesserten Qualifizierung und Entwicklung der eigenen Mitarbeiter

Ziel: Eine Dokumentation die aktuell ist und allen Managementsystemen gerecht wird.

Erstes Modul:
Fahrerhandbuch, Allgemeine Regelungen und Neuerungen, Digitaler Tachograf, Handy-Verbot, gesetzliche Fristen 50 Jahre-Frist usw.
Zweites Modul:
Beauftragtenwesen, Bestellurkunden, Muster-Berichte

 

Weitere Schulung auf Anfrage

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